Ein Mann wollte den Kaufvertrag über einen Neuwagen annullieren, weil der Benzinverbrauch mehr als zehn Prozent höher war als in dem Verkaufsprospekt angegeben. Der Verkäufer war damit nicht einverstanden, woraufhin der Käufer klagte.
Das OLG Hamm schloss sich der Ansicht des Klägers an (Urt. v. 07.02.2013, Az. I-28 U 94/12). Dem Fahrzeug fehle eine Beschaffenheit, die der Käufer hätte erwarten dürfen. Zwar sei bekannt, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte abhängig seien von diversen äußeren Einflüssen und der individuellen Fahrweise. Trotzdem könne erwartet werden, dass die im Prospekt angegebenen Werte zumindest unter Testbedingungen reproduzierbar seien; ein Gutachter bestätigte jedoch, dass dies bei dem getesteten Fahrzeug nicht der Fall sei.
Der Händler wurde verurteilt, dem Kläger den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgeltes für die bereits gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
Kanzlei Schenefeld
Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969
Email schenefeld[at]vboe.de
Kanzlei Altona
Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg
Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846