Der Kläger war Angestellter bei der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die FHH kündigte dem Mann mit Schreiben vom 11.04.2013 und führte an, dass er auf seiner persönlichen Facebook-Seite das Foto eines Totenschädels mit Polizeimütze veröffentlicht habe, welches im Postencontainer vor der Joseph-Carlebach-Schule der Jüdischen Gemeinde in Hamburg aufgenommen worden sein soll. Der Kläger war zu der Zeit als Objektschützer der Schule eingesetzt.
In dem von dem Kläger angestrengten Kündigungsschutzverfahren scheiterte nun kürzlich die gütliche Einigung (Az. 27 Ca 207/13).
Der Mann räumte ein, dass er das Foto angefertigt und ins Internet gestellt habe. Es habe sich jedoch um ein Scherz-Foto gehandelt und er habe zu keiner Zeit den Totenkopf als Symbol der SS-Totenkopfverbände verstanden. Er bedaure, nicht erkannt zu haben, dass die Aufnahme eines solchen Fotos gerade vor einer jüdischen Einrichtung unangemessen ist und er entschuldigte sich nachdrücklich.
Ein Kammertermin ist nun für den 18.09.2013 anberaumt.
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-
Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
Rechtsanwälte von Bergner und Özkan
Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht
Rechtsberatung in Schenefeld, Altona, Quickborn und Barmbek
Kanzlei Schenefeld
Schenefelder Platz 1
22869 Schenefeld
Tel. 040 / 85503690
Fax 040 / 855036969
Email info@vboe.de
Kanzlei Altona
Bahrenfelder Straße 79
22765 Hamburg
Fon 040 / 41912845
Fax 040 / 41912846
Kanzlei Quickborn
Kieler Straße 89a
25451 Quickborn
Fon 04106 / 7972734
Fax 04106 / 7976508