Radfahrer haftet bei Verlassen des Radwegs

Ein Radfahrer hatte einen Radweg verlassen und war auf der Straße gefahren. Dort geriet er auf eine Ölspur. Der Radfahrer stürzte und verletzte sich. Anschließend verlangte er Schadensersatz und Schmerzensgeld von dem Fahrer des Fahrzeugs, das die Ölspur verursacht hatte.

Das OLG Frankfurt gab dem Radfahrer nur teilweise Recht. Nach Auffassung der Richter begebe sich ein Radfahrer, der den vorgeschriebenen Radweg verlasse und auf der Straße fahre, selbst in Gefahr. Er handele praktisch auf eigenes Risiko. Der Radfahrer habe den Unfall erheblich mitverschuldet, wäre er auf dem Radweg geblieben, wäre es auch nicht zu den Personenschäden gekommen.

Die Richter beurteilten die Haftungsbeiträge mit jeweils 50%.

Quelle: OLG Frankfurt, 28.10.2011, Az: 24 U 34/11