Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass einem unterhaltspflichtigen Elternteil ein erhöhter Selbstbehalt gegenüber einem Kind zustehen könne, welches bereits eine wirtschaftliche Eigenständigkeit erlangt, diese aber wieder verloren habe.
Nach Auffassung der Karlsruher Richter sei es in diesen Konstellationen angemessen, den erhöhten Selbstbehalt zugrunde zu legen, wie er in den Tabellen und Leitlinien als Mindesbetrag für den Elternunterhalt vorgesehen sei. Unter Umständen sei sogar eine weitergehende Anhebung des Selbsbehaltes angemessen.
Quelle: BGH, 18.01.2012, Az: XII ZR 15/10
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