Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken haftet ein Fußgänger allein für den ihm entstandenen Personenschaden, wenn er achtlos auf einen Fahrradweg tritt ohne sich zuvor davon zu überzeugen, dass kein Fahrradfahrer herannaht.
Eine Fußgängerin war auf einem Fahrradweg von einem 14-jährigen Radfahrer erfasst und verletzt worden. Mit einer Klage verlangte sie daraufhin die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes.
Nach Auffassung der Richter habe die Frau gegen ihre elementaren Sorgfaltspflichten verstoßen, als sie es unterließ, vor dem Betreten des Fahrradweges nach links und rechts zu schauen. Der 14-Jährige hingegen habe darauf vertrauen dürfen, dass sich ein Erwachsener verkehrsgerecht verhalten werden. Die Fußgängerin habe den Unfall daher allein verschuldet.
Quelle: OLG Saarbrücken, 29.11.2011, Az: 4 U 3/11