Unterhalt: Vater muss Repetitorium der Tochter nicht zahlen

Eine Jurastudentin im sechsten Semester verlangte von ihrem Vater Zahlung von 200 Euro monatlich, um die Kosten eines Repetitoriums, das sie zur Vorbereitung auf das erste Staatsexamen besuchte, zu decken.

Das OLG Hamm lehnte ihren Anspruch jedoch ab und wies den Antrag ab. So könne ihr durchaus zugemutet werden, das kostenfreie universitäre Repetitorium zu besuchen (Beschl. v. 28.05.2013, Az. 6 WF 298/12). Die Kosten für das private Repetitorium sei kein berechtigter Mehrbedarf des Kindesunterhalts, den der Vater übernehmen müsse.

Zudem habe nicht Klägerin nicht einmal dargelegt, wieso das private Repetitorium für die zwingend erforderlich gewesen sei. Deshalb könne sie genauso gut die von ihrer Universität angebotene kostenlose Examensvorbereitung nutzen. Dass dieses Angebot unzureichend sei, wurde von der Antragstellerin nicht näher ausgeführt.

Rechtsanwalt Ali Özkan

-Fachanwalt für Arbeitsrecht-

-Fachanwalt für Familienrecht-