Dei Experten des Verkehrsgerichtstages in Goslar haben sich dafür ausgesprochen, zukünftig auch den nahen Angehörigen von Unfalltoten, wie Eltern, Partnern und Kindern einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld zuzuerkennen. In anderen europäischen Ländern ist es seit Jahren üblich, enstprechenden nahestehenden Personen ein sogenanntes Trauergeld in Höhe von teilweise mehreren tausend Euro zu zahlen.
Nach bisheriger Rechtslage haben Angehörige in Deutschland nur dann einen Ansruch auf Schmerzensgeld, wenn sie einen schockbedingten Gesundheitsschaden nachweisen können.