Whistleblowing: Gekündigte Krankenpflegerin bekommt Abfindung

Unter “Whistelblowing” versteht man im Arbeitsrecht, wenn ein Angestellter Missstände im Betrieb nach Außen trägt, also pikante Informationen an Presse oder Staatsanwaltschaft weiterleitet.

In den verganenen Monaten hatte ein Fall Schlagzeilen gemacht, in dem eine Krankenpflegerin fristlos gekündigt worden war, nachdem sie Pflegemissstände bei ihrem Arbeitgeber bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte. Nachdem sich die Arbeitnehmerin erfolglos durch die Instanzen geklagt hatte, bekam sie schließlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht, die Richter erkannten eine Verletzung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung.

Schließlich landete die Sache wieder beim Berliner Landesarbeitsgericht, wo sich die Parteien jetzt auf eine einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses geeinigt haben. Aus der außerordentlichen Kündigung wurde eine ordentliche Kündigung gemacht, zudem erhielt die Angestellte eine Abfindung in Höhe von 90.000 Euro.